Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Kontenschnittstelle für Dritte: Zahlungsdienstleister

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG.

Für bankfachliche Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: info@airbusbank.com Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.